Die Kodak GmbH hat beim Landgericht Köln Klage gegen die Hewlett Packard GmbH (HP) eingereicht und wirft HP vor, dass die Angaben über die Seitenreichweiten auf den Verpackungen der HP Drucker und Tintenpatronen zumindest teilweise unzutreffend sind. Konkret geht es darum, dass entgegen eigener Angaben von HP die Reichweiten nicht in allen Fällen mit dem ISO Standard ISO 24711 konform sind. Bekräftigt wurde die Vermutung durch Tests vom TÜV Rheinland, welche im Auftrag von Kodak durchgeführt wurden.
Die Tests haben gezeigt, dass bei der Verwendung von „pre-generated print files“ – zuvor erzeugten Druckdateien – die angegebenen Reichweiten für bestimmte HP Tintenpatronen deutlich höher sind als die Ergebnisse, die mit dem durch ISO 24711 vorgegebenen Testverfahren tatsächlich erzielt werden können. Zudem sind auf den Tintenpatronenpackungen von HP mehrere kompatible Drucker angegeben, auf welche sich die Reichweiten angeblich beziehen. Jedoch veröffentlicht HP nicht für alle Druckermodelle und Patronen-Kombinationen die dazugehörigen Testergebnisse. Kodak ist daher der Meinung, dass die Reichweitendarstellung von HP für den Verbraucher irreführend ist und lässt den Fall nun gerichtlich prüfen, um zu unterstreichen, wie wichtig für Kodak die Information der Kunden über zutreffende Seitenreichweitenangaben ist. Diese sind für die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit eines Druckermodells von großer Bedeutung.
Die erheblichen Unterschiede zwischen dem ISO-Test nach ISO 24711 und dem dort beschriebenen Standarddruckverfahren einerseits und der von HP verwendeten Druckmethode andererseits lassen sich nach Auffassung von Kodak wie folgt erklären: Standardmäßig wird ein Druckauftrag vom Computer über die Druckfunktion des Anwenderprogramms an den Drucker gesendet. Soweit erkennbar, ermittelt HP jedoch seine Reichweiten unter der Verwendung eines „pre-generated print file“. Bei dieser Methode wird eine Druckdatei vorgeneriert, die dann direkt vom Betriebssystem an den Drucker gesendet wird – die Kommunikation über den Druckertreiber entfällt. Oft benötigen „pre-generated print files“ weniger Tinte für Wartungs- und Reinigungszyklen. Demzufolge steht mehr Tinte für das eigentliche Drucken zur Verfügung – was die Seitenreichweite nach der maßgeblichen ISO Norm künstlich erhöhen kann. Dieses Verfahren ist jedoch nur zulässig, wenn es die gemessene Ergiebigkeit nicht beeinträchtigt. Auch die Prüfdateien sind per ISO beschrieben und festgelegt. Wird eine vorher erstellte Datei verwendet, ist das im Prüfbericht festzuhalten.
Transparenz in einem sehr undurchsichtigen Markt zu schaffen, steht bei Kodak laut eigenen Aussagen im Vordergrund. Kodak lässt seit längerer Zeit die Reichweiten seiner Drucker und der relevanten Wettbewerbsprodukte von dem unabhängigen Testinstitut QualityLogic testen und veröffentlicht diese auf der Kodak Webseite. Anhand der Reichweiten und der Kosten der Tintenpatronen habe der Verbraucher die Möglichkeit, die tatsächlichen Seitenkosten und geschätzte Druckkosten pro Jahr zu ermitteln.
„Seitenreichweiten und Druckkosten sind das wesentliche Element für den Vergleich von Verbrauchswerten von Tintendruckern“, unterstreicht Erwin Schwarzl (Foto), Geschäftsführer Kodak GmbH. „Andere Hersteller führen Tests im eigenen Haus durch und veröffentlichen die ermittelten Reichweiten – nicht aber die Testberichte im Einzelnen.“ Kodak sei die einzige Firma, die umfassende Vergleiche zu anderen Markenherstellern öffentlich zugänglich mache. „Die international anerkannten ISO Testberichte nach ISO 24711 sind auf unserer Website veröffentlicht und können heruntergeladen werden.“

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