Status: Nicht angemeldet

Urteil gegen MSH Holding auf der Zielgeraden?

10.05.2007

Die Media-Saturn-Holding GmbH ist für bundesweite Werbaktionen von Media Markt verantwortlich. Dies ist einem kürzlich vom Landgericht Ingolstadt verkündeten Beweisbeschluss nach einer Klage des Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) gegen die Media-Saturn-Holding GmbH und die Media Markt Systemzentrale GmbH zu entnehmen. "Wenn der Beschluss in ein entsprechendes Urteil mündet, wird es uns in Zukunft leichter fallen, die Holding insgesamt zur Rechenschaft und Verantwortung zu ziehen", wertet vzbv-Vorstand Edda Müller den Beschluss als Durchbruch für die künftige Rechtsverfolgung. "Irreführung und Täuschung dürfen nicht länger durch trickreiche Geschäftsmodelle gedeckt werden."

"Tropfen auf den heißen Stein"

Irreführende Werbung, nicht vorhandene Sonderangebote: Wiederholt waren Media Markt und die Konzernschwester Saturn durch besonders aggressive Werbeaktionen aufgefallen. Der juristischen Verantwortung hierfür hat sich das Unternehmen bisher mit einem formalen Kniff entzogen, teilt der vzbv mit: Media Markt ist in zahlreiche, formal selbständige Tochtergesellschaften aufgesplittet. Als Ergebnis konnte der Verband in der Vergangenheit bei irreführender Werbung von Media Markt erfolgreich lediglich gegen einzelne Märkte gesondert vorgehen. Die Folge: Ausschließlich der konkret abgemahnte oder verklagte Media Markt musste entsprechende Werbeaktionen unterbinden. Mit einem verbraucherfreundlichen Urteil im laufenden Verfahren würde dies künftig anders sein: Bei bundesweiten Werbeaktionen der Elektronikkette könnte der vzbv etwaige Unterlassungsansprüche in Zukunft direkt gegen die Holding richten und so irreführende Werbeaktionen künftig auf einen Schlag unterbinden.

Wie geht es weiter?

In den nächsten Monaten wird das Landgericht Ingolstadt nun Zeugen anhören, um zu entscheiden, ob der Vorwurf des vzbv der "Irreführenden Lockvogelwerbung" zutrifft. In diesem Zusammenhang wird auch ermittelt, ob neben der Holding auch die Media Markt Systemzentrale GmbH in Verantwortung zu ziehen ist. Die Termine der Zeugenanhörungen und der Beweisaufnahme sind für den 24.07.2007 und 04.09.2007 angesetzt. Konkret geht es um die Frage, ob Verbrauchern, die am 2. Januar 2006 aufgrund einer bundesweiten Werbeaktion einen DVD-Player zum Preis von 19 Euro erwerben wollten, von Mitarbeitern eines Media Marktes erklärt wurde, das Gerät sei nicht mehr erhältlich. Mit einem Urteil ist im Herbst zu rechnen.

zurück zur Übersicht


Aktuelles Heft

MiniLAB Spezial

Einkaufsführer und komplette Marktübersicht über alle in Deutschland angebotenen kompakten Schnelllabors.Übersichtlich in bebilderten Checklisten geordnet. Mit den aktuellen Geräteneuheiten, Informationen zum Markt und zu Fragen rund ums MINILAB-Marketing.

Werbung