Am 30. Juni 2010 verhängte das Bezirksgericht in Utrecht/Niederlande (AZ 262876/HA ZA 09-458) ein Urteil gegen H.P. Ruitenberg und vier Firmen der sogenannten Crown-Gruppe zugunsten der Tamron Europe GmbH, Köln.
Nach harter und akribischer strafrechtlicher Verfolgung gelang es den Anwälten der Tamron Europe GmbH dem Gericht zu beweisen, dass H.P. Ruitenberg und einige Firmen der Crown Gruppe die Markenrechte Tamrons verletzten, indem sie mit Tamron Produkten handelten, die nicht von der Tamron Europe GmbH selbst oder mit deren Zustimmung in die EU eingeführt wurden. Das Gericht konnte erfolgreich von dem Ausmaß des durch die illegalen Importe verursachten wirtschaftlichen Schadens für Tamron überzeugt werden.
Das Urteil gegen H.P. Ruitenberg und die entsprechenden Firmen der Crown Gruppe beinhaltet eine Geldstrafe in Höhe von 2.000.000 Euro für die Nichteinhaltung von Auflagen aus einem früheren Urteil des Gerichts zugunsten Tamrons.

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