Sony Deutschland geht in eigenen Worten "weiterhin mit aller Konsequenz und allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen irreführende Internetangebote und widerrechtlich in Deutschland eingeführte Produkte" vor.
So erwirkten die Berliner kürzlich erneut eine Unterlassungserklärung sowie eine Einstweilige Verfügung gegen zwei Internethändler. Eines der beiden Unternehmen hatte Sony Produkte ohne die obligatorische Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register sowie ohne jeglichen Hinweis auf eine deutsche Bedienungsanleitung und der fehlenden Angabe auf eine lediglich einjährige Garantie, die nicht im Europäischen Wirtschaftsraum eingefordert werden kann, im Internet angeboten und damit gegen die in Deutschland geltenden rechtlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen verstoßen.
Ein weiterer Internethändler gab an, Sony Produkte sofort liefern zu können, ohne diese jedoch vorrätig zu haben. Gegen das Unternehmen wurde ebenfalls eine Einstweilige Verfügung erwirkt.

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