Das Bundeskartellamt hat gegen die Drogeriemarktkette Schlecker ein Bußgeld verhängt, weil das Unternehmen nach Ansicht der Behörde Fotoarbeiten von digitalen Daten zu Dumpingpreisen verkauft habe. Über die Höhe des Bußgeldes machte das Kartellamt keine Angaben. Theoretisch kann die Behörde in einem solchen Fall ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro aussprechen. Das Kartellamt sah es als erwiesen an, dass Schlecker im Zeitraum von April bis Oktober 2004 Digital-Fotoarbeiten unter Einstandspreis abgegeben und so seine Wettbewerber im Bildermarkt in unbilliger Weise behindert habe.
Link: www.schlecker.de

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