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Online-Handel: Rollt bald wieder eine Abmahnwelle?

20.01.2006

Zurzeit mehren sich Gerüchte, dass auf Online-Händler bald wieder eine massive Abmahnwelle zurollen könnte. Wie schon vor einiger Zeit sollen erneut die Angaben zu Versandkosten und Mehrwertsteuer ins Visier genommen werden.

Im Online-Handel ist der Händler laut § 1 Abs. 2 PAngV zu der Angabe verpflichtet, dass die Preise Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten, und ob zusätzliche Versandkosten anfallen. Soweit die vorherige Angabe der Versandkostenhöhe in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, auf Grund derer der Endverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.

Als zurzeit sicherste Variante sehen viele Juristen an, die Versandkosten explizit neben jedem Preis zu nennen, und folgende Formulierung sollte auf jeden Fall (gut auffindbar) auftauchen: „Alle Preise inklusive MwSt. und zuzüglich Versand“.

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