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OLG Brandenburg: "Keine fremden Fotos in eBay-Auktionen"

10.02.2009

Das Oberlandgericht Brandenburg hat jetzt ein Urteil gefällt, das Händler, die im Internet aktiv sind, nicht außer Acht lassen sollten. Demnach ist die ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen verboten.

Auslöser des Urteils ist der konkrete Fall eines Anbieters, der als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72,00 Euro verkaufte. Er benutzte dabei ein Foto, das er aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich, so das OLG, um ein "hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes für seinen Internetauftritt verwendet".

Dieses Vorgehen rief den Fotografen auf den Plan, der nach einer erfolglosen Abmahnung den Gang durch mehrere Instanzen antrat. Der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgericht schließlich gab ihm Recht und verurteilte den Online-Händler - neben den Kosten des Rechtsstreits - zur Zahlung von 40,00 Euro Schadensersatz und 100,00 Euro Abmahnkosten.

Begründung der Richter: Das Urheberrecht gewährt dem Kläger einen Anspruch auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung seiner Fotos.

(Urteil vom 3.2.2009 - 6 U 58/08 – Das Urteil ist rechtskräftig. - Foto: pixelio.de/altmann)

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