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Landgericht Hannover entscheidet für CeWe Color

28.04.2008

Das Landgericht Hannover, Kammer für Handelssachen, hat gestern die Nichtigkeits- und Anfechtungsklage der Enzo Holding GmbH gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der CeWe Color Holding AG vom 26. April 2007 abgewiesen. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Bereits vor einigen Wochen hatte der Hedgefonds MarCap Overseas Master Fund L.P. seine Klage gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse zurückgenommen. Weitere Klagen sind nicht erhoben worden.

"Mit der Zurückweisung der verbliebenen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen die mehrheitlich von der Hauptversammlung 2007 gefassten Beschlüsse und der zuvor erfolgten Klagerücknahme durch den Hedgefonds Marcap Overseas Master Fund, L.P., sollten die Auseinandersetzungen des letzten Jahres nun beendet sein und wieder operative Themen im Vordergrund stehen", so Dr. Rolf Hollander, Vorstandsvorsitzender der CeWe Color Holding AG.

Das Urteil des Landgerichts Hannover sei zwar noch nicht rechtskräftig, es sei jedoch zu hoffen, dass die Enzo Holding GmbH das Urteil des Landgerichts und damit den auf der Hauptversammlung 2007 zum Ausdruck gebrachten Willen der Mehrheit der Aktionäre akzeptiert.

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