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Kölner Messehallen: EU-Gericht ermittelt

28.06.2007

Die umstrittene Auftragsvergabe bei den Kölner Messehallen beschäftigt nun die höchsten EU-Richter. Nach Informationen der Kölnischen Rundschau beschloss die EU-Kommission eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Vertrag für den Bau von vier Hallen und angrenzenden Gebäuden war zwischen der Stadt Köln und der privaten Investmentfirma Oppenheim-Esch geschlossen worden, anstatt ihn EU-weit auszuschreiben. Damit habe die Stadt Köln EU-Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe gebrochen, so die Kommission.

Nach Angaben des Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) ging es nicht um einen Bauauftrag, sondern um einen einfachen Mietvertrag: Die Stadt Köln hat die neuen Messehallen für einen festen Zeitraum von 30 Jahren für 600 Millionen Euro vom Investor Oppenheim-Esch gemietet und vermietet sie an die Messegesellschaft weiter. Die EU-Kommission wies in dem Verfahren dagegen darauf hin, dass die Stadt Köln für den Neubau der Messehallen genaue Vorgaben gemacht habe und deshalb nicht als einfacher Mieter zu betrachten sei. Damit gälten die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge.

Die wegen des Messeauftrags durch die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Schramma aufgenommenen Ermittlungen wurden inzwischen eingestellt. Grund: Mangel an Beweisen. Die Staatsanwaltschaft gelangte laut Rundschau vielmehr zu der Überzeugung, dass sich die Stadtspitze von "wirtschaftlich vernünftigen Erwägungen" habe leiten lassen.

Die Koelnmesse muss Oppenheim-Esch für die neuen Hallen 30 Jahre lang mehr als 20 Millionen Euro Miete im Jahr zahlen. Die Stadt hat sich verpflichtet, diese Summe von 2012 an aus Steuermitteln zu begleichen, falls die Messe sie nicht aus eigener Kraft aufbringen kann. Die Messe kündigte für die kommenden Jahre wegen der Mietzahlungen einen Verlust von 40 Millionen Euro an.

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