Laut einer aktuellen Umfrage des HDE ist jeder zehnte deutsche Internethändler in den letzten zwölf Monaten abgemahnt worden, fast immer wegen Bagatellen. In den letzten Jahren sei eine regelrechte Abmahnindustrie entstanden. "Spezialisierte Rechtsanwälte mahnen Einzelhändler in großem Maßstab nur mit dem Ziel ab, Gebühren zu kassieren", erläuterte HDE-Experete Peter Schröder. Vielen Abmahnern reiche eine fehlende Handelsregister- oder Umsatzsteueridentnummer im Impressum der Internetseite, um eine Abmahnung auszusprechen.
Die Belastungen für den Einzelhandel sind beträchtlich. Jedes fünfte abgemahnte Unternehmen muss in Zusammenhang mit der Abmahnung Kosten in vierstelliger Höhe verkraften. Insgesamt summiert sich die Belastung für die Branche auf rund 35 Millionen Euro im Jahr. Dabei nutzt die Abmahnindustrie bewusst Schwachstellen im Gesetz. So kann sich der Abmahnende bei Verstößen von Online-Händlern den Gerichtsstand selbst aussuchen. "Dieser sogenannte fliegende Gerichtsstand ist auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ein Unding", stellt Schröder fest. "Die Kläger haben dadurch die Möglichkeit, sich ein ihnen gewogenes Gericht auszusuchen. Die Ausgangslage des Händlers wird dadurch völlig willkürlich und in nicht hinnehmbarer Weise verschlechtert."
Unter diesen Voraussetzungen erklärt es sich dann auch, dass nach der aktuellen HDE-Umfrage Einzelhändler, die auch oder nur im Internet-Handel engagiert sind, fast doppelt so häufig von Abmahnungen betroffen sind wie der Durchschnitt der Branche.
(Foto: Pixelio.de / Thorben Wengert)

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