Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat den Gesetzesbeschluss zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren verabschiedet - Deutschland hat ein neues Batteriegesetz.
„Wir begrüßen die Verabschiedung des neuen Batteriegesetzes durch den Bundesrat,“ erklärt Dr. Jürgen Fricke, Vorstandsvorsitzender von GRS Batterien. Wichtige Neuerungen gehen mit diesem Gesetz einher: Mit in Kraft treten des neuen Gesetzes sind alle Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, ihre Marktteilnahme dem Umweltbundesamt (UBA) anzuzeigen. GRS Batterien plant, auch diese Registrierung für Hersteller und Importeure zu übernehmen.
„Erstmals gibt es jetzt verbindliche Quoten für das Sammeln und Wiederverwerten von Altbatterien,“ so der Vorstandsvorsitzende weiter. 2012 soll die Sammelquote 35 Prozent betragen – GRS Batterien liegt bereits bei 42 Prozent. Die gesetzlich vorgeschriebene Verwertungsquote von 100 Prozent erreicht die Stiftung schon heute.

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