Ab dem 1. Januar 2007 unterliegen beruflich genutzte Internet-PCs der Anmeldepflicht für die Bereithaltung als Rundfunkempfangsgeräte mit einer derzeit versehenen Gebührenpflicht von 5,52 Euro pro Standort. Für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Vereine oder Hochschulen, die Computer für z.B. Internet-Banking, Umsatzsteuererklärung oder einfach zu Recherche-Zwecken nutzen, wird die Anmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) rechtlich verpflichtend.
Diese Kosten lassen sich nach Informationen der Deutschen Gesellschaft für Softwaresicherheit allerdings einsparen: Gezfilter 2007, eine durch Rechtsgutachten abgesicherte Software, verhindere den Empfang von Rundfunksendungen aus dem Internet. Der mit diesem Programm ausgestattete Rechner sei damit nicht mehr anmeldepflichtig.
Die Lösung bestehe darin, den Computer durch eine Internet-Filter-Software derart zu modifizieren, dass dieses Gerät nur noch mit "grossem technischem Aufwand" in der Lage sei, Echtzeit-Darbietungen aus dem Internet abzuspielen, zu speichern oder zu empfangen. Die Betonung liege auf "großen Aufwand". Denn laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag §1 (2) ist ein Bereithalten des Rundfunkempfanggerätes nur dann gegeben, wenn es ohne "besonderen zusätzlichen Aufwand" Echtzeit-Darbietungen verarbeiten kann. Die Lizenzurkunde, die der Softwarelieferung beiliege, bestätige diesen Sachverhalt.
Nach Installation der Software auf einem Computer gelte dieser Computer nicht mehr als Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV.) § 1, Absatz 1, teilte GEZ-Filter mit. Die Software könne nur mit zusätzlichem besonderen technischen Aufwand entfernt oder deaktiviert werden und gelte somit außerdem nicht als "bereitgehalten" im Sinne des RGebStV. § 1 Absatz 2. Für die Computer entfielen dann die Anzeigepflichten nach § 3 RGebStV und die damit verbundene Rundfunkgebührenpflicht nach §§ 2, 4 RGebStV gegenüber der Gebühreneinzugszentrale.
UPDATE (18. 10.): Mittlerweile ist der Erfolg der Software von mehreren Seiten relativiert worden. So meinte etwa ein GEZ-Sprecher gegenüber der Frankfurter Rundschau: "Bezüglich der angebotenen Software sehen wir nach unserem derzeitigen Informationsstand nicht die Möglichkeit gegeben, die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte zu umgehen". Das liege daran, dass der Filter entgegen der Aussage des Herstellers wohl doch "ohne erheblichen technischen Aufwand" rückgängig gemacht werden könne. Nur solche Geräte, bei denen der Empfang allein durch einen erheblichen Aufwand hergestellt werden könne, fielen nach der gängigen Rechtsprechung nicht unter die Gebührenpflicht. Solange es keine anders lautenden Urteile gibt, müssen PC-Besitzer also auch mit Software zahlen.
Wer sich anderweitig umfassend über die Internet-Gebühren und ihre Gegner informieren will, kann dies unter http://umfragen.rockmon.de tun. Auf der - zugegeben mitunter nicht ganz sachlichen - Seite hat der Autor sich die Mühe gemacht, zahlreiche Fakten und Informationen rund um die neue Gebühr sowie die Gegeninitiativen zusammen zu tragen. Interessenten können sich gleich noch an einer Umfrage zur gesamten Thematik beteiligen.
Link: www.gezfilter.de

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