Anhand einer Studie hat eBay jetzt nachgewiesen, dass es im "freien" Internet-Handel starke Beschränkungen seitens vieler Hersteller gibt - und ruft in einer Petition seine Mitglieder in ganz Europa auf, für ihr Recht auf freien Online-Handel einzutreten.
Nach Ansicht von eBay verbraucher- und auch handelsfeindliche Methoden einiger Markenhersteller machen sowohl Schnäppchenjägern als auch Online-Händlern oft einen Strich durch die Rechnung. Dies ergab eine aktuelle Studie von FreshMinds Research im Auftrag von eBay. Fast jedem zweiten Online-Händler in Deutschland wurde der Verkauf von Produkten über das Internet bereits von Herstellern untersagt.
eBay will sich daher für die Rechte der Verbraucher und Händler einsetzen und richtet sich erstmals mit einer europaweiten Online-Petition an seine Nutzer, um derartigen Beschränkungen im Internet-Handel entgegenzutreten. Die Petition soll der Forderung von eBay an die zuständigen Stellen der Europäischen Union Nachdruck verleihen, die entsprechende Gesetzgebung zu überarbeiten, um Missbräuche wirksam zu unterbinden. Die relevanten europäischen Rechtsvorschriften werden in diesem Jahr überprüft.
Die Ergebnisse der Studie, für die 900 kleine europäische Online-Händler, davon 357 Händler aus Deutschland, befragt wurden, zeigen - so eBay - den Umfang, in dem einige Markenhersteller Händlern weitreichende Beschränkungen auferlegen:
• Fast jedem zweiten deutschen Online-Händler (46 Prozent) wurde der Verkauf bestimmter Produkte über das Internet bereits von Herstellern untersagt.
• Mehr als jeder dritte Online-Händler aus Deutschland (40 Prozent) sah sich bereits damit konfrontiert, dass er bestimmte Produkte nur unter engen, vom Hersteller festgelegten Auflagen im Internet verkaufen durfte.
• Jedem zweiten Online-Händler (51 Prozent) ist von Herstellern schon verboten worden, bestimmte Produkte zu einem günstigeren als dem vom Hersteller festgelegten Preis anzubieten.
Wolf Osthaus, Rechtsexperte bei eBay in Deutschland, macht die Forderungen des Online-Marktplatzes deutlich: „Es darf Herstellern grundsätzlich nicht gestattet sein, einen Verkauf ihrer Produkte über das Internet pauschal zu verbieten. Alle Handelseinschränkungen müssen auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen, die erwiesenermaßen den Verbrauchern zugutekommen."
Herstellern solle generell untersagt sein, darauf zu bestehen, dass Internet-Einzelhändler über ein Ladengeschäft verfügen müssen. "Außerdem müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, online Artikel weiterzuverkaufen, die sie rechtmäßig erworben haben.“
Nerses Chopurian, Leiter der Unternehmenskommunikation bei eBay in Deutschland, ergänzt: „Indem Hersteller den Online-Handel ihrer Produkte blockieren, verwehren sie Verbrauchern den Zugang zur größtmöglichen Produktauswahl zum niedrigstmöglichen Preis." Gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten hätten Verbraucher ein Recht auf faire Angebote. Deshalb dürften Markenhersteller den Preis- und Produktwettbewerb im Internet nicht unrechtmäßig einschränken. "Als weltweiter Online-Marktplatz ruft eBay deshalb Käufer und Händler gleichermaßen auf, sich gegen solche unfairen Methoden zu wehren.“
In dieser Woche schreibt eBay per E-Mail seine gesamten aktiven Nutzer in Europa an und bittet sie, die Petition gegen Beschränkungen des Online-Handels zu unterzeichnen.
Die Studie im Auftrag von eBay basiert auf den Befragungen von insgesamt 900 Online-Händlern in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien. In Deutschland wurden 357 Händler befragt. Die Händler in Großbritannien wurden zwischen dem 1. und 17. Mai 2009 befragt. Die Befragung in Deutschland, Frankreich und Italien fand zwischen dem 17. und 28. Juni statt. Durchgeführt wurde die Studie von der Marktforschungsberatung FreshMinds Research mittels einer Online-Befragung. Alle befragten Händler haben einen Jahresumsatz auf eBay von mindestens 117.000 Euro bzw. 100.000 Pfund.
Ergebnisse der Studie, jeweils in Deutschland und Europa (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien):
Verkaufsverbot von bestimmten Produkten im Internet oder auf bestimmten Websites: 46 (D) bzw. 55 (Eu) %
Erlaubnis, bestimmte Produkte nur unter engen, vom Hersteller festgelegten Auflagen im Internet zu verkaufen: 40 (D) bzw. 55 (Eu) %
Verpflichtung, bestimmte Produkte zu einem vom Hersteller festgelegten Preis (unverbindliche Preisempfehlung) anzubieten: 51 (D) bzw. 47 (Eu)%

Einkaufsführer und komplette Marktübersicht über alle in Deutschland angebotenen kompakten Schnelllabors.Übersichtlich in bebilderten Checklisten geordnet. Mit den aktuellen Geräteneuheiten, Informationen zum Markt und zu Fragen rund ums MINILAB-Marketing.