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EuGH: Bau der Kölner Messehallen hätte ausgeschrieben werden müssen

29.10.2009

Für den Bau der Kölner Messehallen wäre eine europaweite Ausschreibung nötig gewesen, befand jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Richter gaben damit einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. Die Stadt Köln hat das Urteil akzeptiert und will jetzt die notwendigen Konsequenzen umgehend mit der Kommission besprechen.

Die Stadt Köln hatte im Jahr 2004 mit dem privaten Investor GKM-GbR einen Vertrag geschlossen, nach dem dieser vier neue Messehallen errichten und anschließend an die Stadt vermieten sollte. Über einen Zeitraum von 30 Jahren werden dabei insgesamt 600 Millionen Euro Miete fällig. Die Stadt Köln sowie die Bundesregierung hatten daher gegen die Klage der EU-Kommision ins Feld geführt, es handele sich um einen Miet-, nicht um einen Bauvertrag. In diesem Falle wäre tatsächlich keine Ausschreibung nötig gewesen.

Doch die EuGH-Richter akzeptierten die Argumentation nicht: Da das vorrangige Ziel des Vertrags eindeutig die Errichtung der neuen Messehallen gewesen sei, könne von einem einfachen Mietvertrag keine Rede sein.

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