Der Neubau der Kölner Messehallen verstieß gegen europäisches Vergaberecht. Das hat die EU-Kommission nach Angaben des WDR am gestrigen Donnerstag in Brüssel festgestellt. Jetzt soll ein Strafverfahren eingeleitet werden, das für die Stadt Köln teuer werden könnte.
Begründung der EU-Kommission: Der Neubau der Kölner Messehallen hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dieses Urteil widerspricht der Einschätzung der Stadt Köln, der Bezirksregierung sowie des Bundeswirtschaftministeriums. "Nach Ansicht der Kommission handelt es sich um einen öffentlichen Bauauftrag", so die Erklärung aus Brüssel. Für das Gutachten zähle, dass die Stadt Köln das gesamte Projekt vergebe, und nicht nur als Mieter auftrete.
Zur Erinnerung: Statt öffentlich auszuschreiben, hatte die Stadt Köln 2003 den Oppenheim-Esch-Fond mit dem Neubau beauftragt und ihm dafür die Baugrundstücke verkauft. Für 20,7 Millionen Euro im Jahr vermietet der Investor die Hallen an die Stadt. Dieser Vertrag ist nach dem Urteil der EU-Kommission rechtswidrig. Nach der Entscheidung aus Brüssel hat die Bundesregierung nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Danach kann die EU-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.
Noch einer anderen Frage geht in diesem Fall die Kölner Staatsanwaltschaft nach. Sie prüft, ob sich die Verantwortlichen - allen voran Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) - der Untreue schuldig gemacht, weil sie möglicherweise wissentlich ein schlechtes Geschäft zum Nachteil des Steuerzahlers abgeschlossen haben. Da die Ermittlungen sehr komplex sind, können sie sich noch länger hinziehen. Die Stellungnahme der EU-Kommission wird jetzt auf ihre Bedeutung für das Verfahren geprüft.

Einkaufsführer und komplette Marktübersicht über alle in Deutschland angebotenen kompakten Schnelllabors.Übersichtlich in bebilderten Checklisten geordnet. Mit den aktuellen Geräteneuheiten, Informationen zum Markt und zu Fragen rund ums MINILAB-Marketing.