Vier auf Computerzubehör spezialisierte Online-Händler haben sich außergerichtlich mit der Seiko Epson Corporation geeinigt: Mit sofortiger Wirkung werden sie den Vertrieb kompatibler Tintenpatronen für Epson Tintendrucker stoppen. Ihr Verkauf verstieß gegen eine ganze Reihe geistiger Eigentumsrechte des japanischen Herstellers. Die Parteien haben über den Inhalt der Vereinbarung Stillschweigen vereinbart.
Bei den von der Einigung betroffenen Unternehmen handelt es sich um
* GEPOC Gesellschaft für Polymerchemie mbH, Aachen
* BWD Computer, Arnsdorf
* Tintenshop Löhne, Bielefeld
* Tinten-Toner Vertrieb, Bochum
„Die an und von uns vertriebenen kompatiblen Patronen verletzten das geistige Eigentum Epsons“, kommentiert Derek Cornils, Direktor der GEPOC. „Wir danken Epson für die faire und kooperative Art und Weise, in der man uns über diesen Verstoß informierte. Um sicher zu stellen, dass wir nicht weiter Patent verletzende Produkte anbieten, haben wir beschlossen, gar keine kompatiblen Tintenpatronen mehr zu verkaufen.“
Toru Oguchi, Chief Executive der Imaging Products Operating Division der Seiko Epson Corporation, bemerkte dazu: „Als eines der führenden Imaging-Unternehmen weltweit widmet Epson der Erforschung und Entwicklung innovativer Technologien neben umfassenden Ressourcen auch viel Zeit. Wir begrüßen freien Wettbewerb ausdrücklich, die Verletzung von Patentrechten jedoch schadet dem freien Markt und letztendlich dem Verbraucher. Deshalb muss sie unterbunden werden. Nur so können wir unsere innovativen Produkte und vor allem unsere Kunden vor kompatiblen Produkten, die unser geistiges Eigentum verletzen, schützen.“

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