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eBay-Urteil: Kunde darf Ware selber holen

21.12.2006

Wenn einem Nutzer des Internet-Auktionshauses eBay die Versandkosten für die ersteigerte Ware zu hoch erscheinen, darf er die Ware einem Gerichtsurteil zufolge beim Verkäufer abholen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Koblenz hervor. Das Abholen vor Ort sei nur dann nicht zulässig, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde (Az.: 151 C 624/06).

Auch der Hinweis auf anfallende Versandkosten bei Einstellung der Ware bedeute nicht ohne weiteres, dass damit schon ein Versand als einzige Möglichkeit der Warenübergabe vereinbart sei. Sollten beide Seiten eine andere Vereinbarung getroffen haben, so müsse der Verkäufer dies beweisen.

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