Ab sofort bietet eBay seinen Nutzern die Möglichkeit zur Kennzeichnung als gewerblicher oder privater Händler. Damit ist zukünftig die gezielte Suche nach einer der beiden Arten von Händlern möglich. Mit der neuen Suchfunktion will eBay Käufern wie Verkäufern mehr Transparenz und Sicherheit bieten.
Außerdem profitieren Käufer durch mehr Rechtssicherheit in punkto Widerrufs- und Rückgaberecht sowie Gewährleistung bei gewerblichen Händlern, Verkäufer wiederum durch transparenten und fairen Wettbewerb.
Innerhalb der kommenden Monate sollen alle Mitglieder, die bei eBay als Verkäufer auftreten, eine Selbsteinordnung in eine der beiden Verkäuferkategorien vornehmen. Jedes Mitglied kann dies mit einem Klick in „Mein eBay" vornehmen. Der Status wird unter „Angaben zum Verkäufer" angezeigt.
Alle Nutzer, die sich neu bei eBay anmelden, entscheiden bei der Anmeldung, ob sie als privates oder gewerbliches Mitglied handeln. Mitglieder, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegt haben, erhalten automatisch den Status eines gewerblichen Mitglieds. Am PowerSeller- und am Verkaufsagenten- Programm können ab November nur noch Verkäufer teilnehmen, die sich bis dahin als gewerbliches Mitglied eingeordnet haben.
Verkäufer, die unsicher sind, ob ihr Handel bei eBay bereits als gewerblich einzuordnen ist, werden von eBay mit Informationen unterstützt: www.ebay.de/verkaeufertyp. Allerdings darf eBay keine Rechtsberatung geben und empfiehlt seinen Mitgliedern, sich bezüglich dieser Fragen von einem Fachmann - wie zum Beispiel einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder einer anderen Rechtsberatungsstelle – beraten zu lassen.
Link: www.ebay.de

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