So mancher Online-Händler hat es in der Vergangenheit geschafft, sich durch den Vertrieb von Grauimporten eine goldene Nase zu verdienen. Dass es auch anders kommen kann, hat im Januar das Landgericht Köln gezeigt: Es verurteilte den unter Essential-Systems, Essential-Systems GmbH und Essential-Systems Ltd. & Co. KG handelnden Armin Mohr wegen des „vermutlich vorsätzlichen Vertriebs nicht für den Europäischen Markt bestimmter Produkte“ zu einem Ordnungsgeld von 100.000 Euro.
Um seinen Handelspartner eventuelle Sorgen in Sachen Grauimporte zu nehmen, hat sich DGH Großhandel (DGH) entschlossen, eine freiwillige Verpflichtungserklärung gegenüber dem Handel anzugeben: „Wir sichern unseren Handelspartnern zu, dass bei DGH gekaufte Waren für den deutschen und europäischen Markt freigegeben sind “, erläutert DGH Vertriebsleiter Walter Dürr. „Der Händler kann also sicher sein, bei von uns gekaufter Ware keinen markenrechtlichen Ärger mit einem Hersteller zu bekommen.“
Zum Thema Grau-/Parallelimporte hat DGH von einem Patent- und Markenanwalt eine Informationsseite erstellen lassen, auf der sich Händler genau in die Problematik einlesen können. Der Händler muss einfach unter dgh.de auf den hier abgebildeten Button klicken, um zu diesen Informationen zu gelangen.
Link: www.dgh.de

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