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Canon: Keine Urheberabgaben für Drucker

14.11.2007

Laut einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG) muss Canon keine pauschalen Abgaben nach dem Urheberrecht für die Ermöglichung von Privatkopien auf die seit dem Jahr 2001 verkauften Drucker an die Urhebervertretung VG Wort zahlen. Dies teilt der Nachrichtendienst heise.de mit. Eine schriftliche Begründung liegt demnach noch nicht vor. Bereits Anfang des Jahres hatte dieselbe Kammer ein ähnliches Urteil im Verfahren gegen eine Reihe anderer Druckerhersteller erlassen. Darin heißt es zur Begründung, dass Drucker keine "Ablichtung" im Sinne des Urheberrechtes erzeugten. Die eigentliche Vervielfältigung finde im PC statt, für Drucker ohne weitere Funktionen wie zum Beispiel Speicherkartenslots wären demnach keine extra Abgaben an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen.

Doch das letzte Wort in Sachen VG Wort ist noch nicht gesprochen: Anfang Dezember verhandelt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz in einem zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem Hersteller Hewlett-Packard ausgefochtenen Musterprozess. Die Vorinstanzen in Stuttgart hatten anders als das OLG Düsseldorf bislang zugunsten der Urheberrechtsverwerter entschieden. Von der Entscheidung des BGH hängt letztlich auch der Ausgang der Düsseldorfer Verfahren ab.

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