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BVT: Folder zum Thema Internet-Handel

13.03.2006

Viele stationäre Handelsunternehmen haben zwischenzeitlich den „Standort“ Internet besetzt und bearbeiten als so genannte „hybride“ Händler beide Welten. Gleichzeitig wächst der Druck durch reinrassige Internetanbieter, Versteigerungsplattformen und Preisvergleichsdienste. Der forcierte Preiswettbewerb im Internet führt nicht nur zu Übergriffen auf das stationäre Geschäft, sondern auch zu massiven Überschreitungen rechtlicher Grenzen.

Die Handelsverbände Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) und Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) haben daher gemeinsam einen Folder erstellt, der alle Mitgliedsfirmen über die Rechtsgrundlagen informiert.

Diese Kompaktinformation zeigt auf, wo die Grenzen des Rechts für Internet-Shops liegen und welche Informations- und Hinweispflichten berücksichtigt werden müssen. Den Rahmen dafür geben vor allem die Regelungen des Elektronischen-Geschäftsverkehr-Gesetzes (EGG), des Teledienstegesetzes (TDG), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV). Jeder gewerbliche Händler, der Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen im Rahmen des Fernabsatzhandels anbietet, muss sich danach richten.

Dieses Merkblatt sehen die beteiligten Verbände und Organisationen aber nicht nur als Orientierungshilfe für alle Mitgliedsfirmen. Vielmehr soll ein "wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen von allen Marktteilnehmern eingehalten werden".

Link: www.hde.de

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