Auf den belgischen Agfa Gevaert Konzern könnte eine wahre Klagewelle von ehemaligen AgfaPhoto-Mitarbeitern zurollen. Denn wie erst jetzt bekannt wurde, hat Richter Thomas Maercks vom Arbeitsgericht in Solingen am 11.1. 2006 in (vorerst) neun Einzelfällen entschieden, dass die Agfa Gevaert AG auch nach der Verselbständigung des Fotobereichs und der Insolvenz von AgfaPhoto im Mai 2005 auch weiterhin Vertragspartner der Kläger bleibe. Damit habe Agfa Gevaert auch für alle Forderungen bezüglich früher getroffener Vorruhestands- und Teilzeitvereinbarungen geradezustehen.
In dem Verfahren hatten neun Mitarbeiter nach Bekanntwerden der Insolvenz geklagt und Agfa Gevaert vorgeworfen, sie seien damals nicht rechtzeitig und nicht korrekt über den Betriebsübergang informiert worden. So etwas muss laut Gericht normalerweise innerhalb eines Monats geschehen. Im Fall Agfa stellte das Gericht nun aber fest, dass die Informationen im Herbst 2004 nicht ausreichend gewesen wären und die Kläger auch nicht über die haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs informiert worden waren. Aus diesem Grund erkannte das Gericht den formal verspäteten Widerspruch der Kläger als rechtzeitig und damit wirksam an. Die Folge: Agfa Gevaert sei „unverändert Vertragspartnerin der Kläger geblieben“. Details zur Höhe der geforderten Zahlungen wurden nicht genannt.
Nach dieser Entscheidung geht beispielsweise der Leverkusener Rechtsanwalt Harald Kaiser von einer Klagewelle unter den früheren 1.800 Beschäftigten der AgfaPhoto aus. Für Agfa Gevaert wie für die Mitarbeiter könnte es insgesamt um einen hohen zweistelligen Millionenbetrag gehen.

Einkaufsführer und komplette Marktübersicht über alle in Deutschland angebotenen kompakten Schnelllabors.Übersichtlich in bebilderten Checklisten geordnet. Mit den aktuellen Geräteneuheiten, Informationen zum Markt und zu Fragen rund ums MINILAB-Marketing.