Am 20. März verhandelt das Arbeitsgericht in Erfurt erstmals über Klagen der früheren Mitarbeiter nach der plötzlichen AgfaPhoto-Insolvenz. Es geht für die betreffenden Personen um viel, nämlich um Gehälter, Pensionszahlungen, Abfindungen oder auch Schadensersatz.
Das Arbeitsgericht wird darüber zu befinden haben, ob die Beschäftigten von AgfaPhoto fehlerhaft über die Folgen des Übergangs ihrer Arbeitsverhältnisse von der Agfa-Gevaert AG auf die ausgegliederte AgfaPhoto GmbH informiert wurden.
Im Zuge der Insolvenz haben rund 200 betroffene Arbeitnehmer dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die AgfaPhoto nachträglich widersprochen. Damit lebt rückwirkend das Arbeitsverhältnis mit dem früheren Arbeitgeber wieder auf. Agfa-Gevaert wiederum bestreitet jegliche Verpflichtung, die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte haben den Mitarbeitern in den allermeisten Fällen jedoch Recht gegeben. Mehr als 80 Verfahren sind inzwischen beim BAG anhängig, die sechs ersten stehen nun zur Verhandlung und Entscheidung an.
"Ich sehe sehr gute Chancen für die Mitarbeiter", betont der Leverkusener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Kaiser, der viele der früheren Agfa-Mitarbeiter betreut.

Einkaufsführer und komplette Marktübersicht über alle in Deutschland angebotenen kompakten Schnelllabors.Übersichtlich in bebilderten Checklisten geordnet. Mit den aktuellen Geräteneuheiten, Informationen zum Markt und zu Fragen rund ums MINILAB-Marketing.