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AgfaPhoto Holding gewinnt Markenrechtsstreit

13.12.2007

Bisher stand es auf wackeligen Füßen - das Geschäft für die Lizenznehmer von AgfaPhoto, wie Sagem (digitale Bilderrahmen und Drucker) oder auch Plawa (digitale Consumer-Kameras). Denn die AgfaPhoto-Mutter Agfa-Gevaert hatte versucht, den Lizenzvertrag mit der ehemaligen Tochter zu kündigen. AgfaPhoto klagte - und hat gewonnen: Laut offizieller Mitteilung hat jetzt das mit dem Rechtsstreit zwischen Agfa-Gevaert und AgfaPhoto Holding um die Nutzung der Markenrechte „AgfaPhoto“ betraute internationale Schiedsgericht (ICC International Court of Arbitration) seine Entscheidung bekanntgegeben, nach der Agfa-Gevaert nicht berechtigt war, ein bestehendes Lizenzabkommen mit AgfaPhoto Holding zu kündigen. Damit ist die Kündigung ohne rechtliche Wirkung; die internationalen Lizenzrechte liegen weiter bei der AgfaPhoto Holding. Das Urteil ist rechtskräftig; eine Revision ist ausgeschlossen. Das (jetzt ncht mehr) fragliche Lizenzabkommen beinhaltet unter anderem die Rechte für die Marke AgfaPhoto und hat eine unbegrenzte Laufzeit.

„Wir begrüßen das Urteil des Schiedsgerichts, durch das unsere Auffassung in vollem Umfang bestätigt wird“, so Dr. Frank Nellissen, Geschäftsführer der AgfaPhoto Holding GmbH. „Das Urteil ist ein wichtiges positives Signal für uns und für unsere derzeitigen und für zukünftige Partner, die von uns Sublizenzverträge erhalten. Jetzt können wir endlich richtig loslegen.“ AgfaPhoto Holding plant einen systematischen Ausbau des Markengeschäfts im gesamten Consumer Imaging Markt auf weltweiter Basis.

Durch eine bereits im letzten Jahr erwirkte einstweilige Anordnung des Schiedsgerichts wurde Agfa-Gevaert verpflichtet, ersten von der AgfaPhoto Holding verhandelten Sublizenzverträgen über die Marke AgfaPhoto zuzustimmen. Aufgrund der Verweigerungshaltung von Agfa-Gevaert und der rechtlichen Unsicherheit war bisher ein planmäßiger Aufbau des Sublizenzgeschäftes nicht möglich. Dem Abschluss von Sublizenzverträgen mit Partnern der AgfaPhoto Holding muss Agfa-Gevaert entsprechend dem Lizenzvertrag zustimmen. Nach dem Schiedsurteil steht fest, dass Agfa-Gevaert eine Zustimmung nicht mit dem Argument verweigern darf, dass die AgfaPhoto GmbH, die operative Tochtergesellschaft der AgfaPhoto Holding, im Mai 2005 in Insolvenz gegangen ist.

„In der jetzt anstehenden zweiten Phase des Verfahrens geht es vorrangig um den Schadensersatzanspruch der AgfaPhoto Holding und die Ermittlung der Höhe des Schadens, den Agfa-Gevaert durch ihr unrechtmäßiges Verhalten verursacht und zu begleichen hat“, so Dr. Nellissen weiter. Die AgfaPhoto Holding hatte bereits zu Beginn des Verfahrens den ihr drohenden Schaden mit mindestens Euro 200 Millionen abgeschätzt.

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